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   BFH, 23.06.2000 - VIII B 136/99   

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https://dejure.org/2000,10361
BFH, 23.06.2000 - VIII B 136/99 (https://dejure.org/2000,10361)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2000 - VIII B 136/99 (https://dejure.org/2000,10361)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2000 - VIII B 136/99 (https://dejure.org/2000,10361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 51 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2 §§ 45 48
    Richterablehnung; dienstliche Äußerung eines Senatsmitglieds

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BFH, 23.06.2000 - VIII B 136/99
    a) Die von RiFG B verfügte Übersendung der dienstlichen Äußerung des VRiFG V, in der dieser eigene Zweifel an seiner Unbefangenheit gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 48 ZPO anzeigte, diente der Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juni 1993 1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28).

    Da sich aus dem Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs ein Recht auf Äußerung ergibt und das Recht auf Äußerung mit einem Recht auf Information verknüpft ist, müssen sich die Verfahrensbeteiligten über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 89, 28).

  • BFH, 28.09.1994 - VIII B 79/94

    Jahresfrist für die Einlegung der Beschwerde wegen einer unrichtigen oder

    Auszug aus BFH, 23.06.2000 - VIII B 136/99
    Bei Erfolg der Beschwerde könnte der Kläger nämlich nachträglich --unter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist-- eine zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2, § 119 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) einlegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. August 1993 VII B 120, 121/93, BFH/NV 1994, 327, m.W.N.; vom 28. September 1994 VIII B 79/94, BFH/NV 1995, 686, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 27.05.1997 - VII B 253/96

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.06.2000 - VIII B 136/99
    In der dienstlichen Äußerung erklärte sich der VRiFG V für befangen und begründete dies damit, dass der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 27. Mai 1997 VII B 253/96 (BFH/NV 1997, 872) einem gegen ihn gerichteten Befangenheitsantrag des Klägers in dem früheren Finanzgerichtsverfahren ... stattgegeben habe.
  • BFH, 01.06.1994 - X B 140/92

    Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.06.2000 - VIII B 136/99
    Ein derartiger Grund ist nur gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus, jedoch nach Maßgabe einer vernünftigen objektiven Betrachtung, davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juni 1994 X B 140/92, BFH/NV 1995, 223).
  • BFH, 10.08.1993 - VII B 120/93
    Auszug aus BFH, 23.06.2000 - VIII B 136/99
    Bei Erfolg der Beschwerde könnte der Kläger nämlich nachträglich --unter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist-- eine zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2, § 119 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) einlegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. August 1993 VII B 120, 121/93, BFH/NV 1994, 327, m.W.N.; vom 28. September 1994 VIII B 79/94, BFH/NV 1995, 686, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 23.03.2001 - V B 101/00

    Umsatzsteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Richterablehnung - Misstrauen

    Gründe für ein solches Misstrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 2000 VIII B 136/99, BFH/NV 2000, 1488).
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